Antrag auf Ausstellung eines Schiedsrichterausweises

Name
Name des Prüfungsleiters bzw. Schiedsrichter-Obmanns
Hinweis:
Der abgelaufene SR-Ausweis muss an die DESV-Geschäftsstelle zurückgesandt werden und wird nach der Neuausstellung mit zurück gesendet.
Bei Verlust des Ausweises, ist ein entsprechendes Schreiben vom Schiedsrichter dem Schiedsrichter-Obmann vorzulegen, dieser bestätigt den Erhalt mit diesem Formular. Die Verlust-Erklärung verbleibt beim Schiedsrichter-Obmann.

Alle Papier-Unterlagen (außer abgelaufene Ausweise) verbleiben beim Schiedsrichter-Obmann!

Verlusterklärung erhalten (nur bei Ersatzausstellung wegen Verlust des Ausweises)
Prüfung bestanden? (nicht bei Verlängerung oder Ersatz)
Angaben korrekt
Ich bestätige, dass die von mir in diesem Formular gemachten Angaben sind korrekt sind. (Diese Angabe gilt als Unterschrift)

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